← Zurück zur Übersicht
Klausel zu Sanktionen
 
Auf Grund von EU- und ähnlichen Sanktionen bietet AXA in den betroffenen Ländern keine Versicherungen an. Zur Klarstellung sind wir zu folgender Klausel verpflichtet.

 

Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vetragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Sanktionsklausel PDF

 

← Zurück zur Übersicht