AVB 300/2016
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016
Wettbewerb & Urlaub
Haftpflicht- und Unfallkostenversicherung für einsitzige nicht-motorisierte Hängegleiter, Paragleiter und Fallschirme.
Mit dem Versicherungsprodukt Comp & Holiday wurde speziell für Wettbewerbspiloten und Urlauber ein Versicherungspaket geschnürt, welches die Minimalerfordernisse zur Teilnahme an derzeitigen FAI/CIVL-Veranstaltungen berücksichtigt, aber auch für einen stressfreieren Fliegerurlaub sorgen soll.
Auch für Kunden außerhalb von EU, EWR, UK und der Schweiz erhältlich. Die Deckung ist auf Flüge innerhalb von EU, EWR, UK und der Schweiz beschränkt. Versicherungsverträge werden ausschließlich für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Urlaubs abgeschlossen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Bei Teilnahme an offiziell von der FAI anerkannten Wettbewerben für Hängegleiter, Paragleiter und Fallschirme besteht für die Dauer der Veranstaltung weltweite Deckung (ausgenommen USA), einschließlich bis zu einer zusätzlichen Woche offizieller Trainingsflüge bzw. -sprünge im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Versicherungsdauer: 1 Jahr
| Haftung als Halter von Fallschirmen, Para- und Hängegleitern (weltweit ohne USA, US-Territorien und Kanada, inklusive Wettbewerbsrisiko) | € 1.500.000,– |
| Zumindest jedoch | SZR 750.000,– |
| Ausfallschäden (ohne vorangegangene Personen- oder Sachschäden) | € 12.000,– |
| Unfallbedingte Bergekosten | € 10.000,– |
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Die gesetzlichen Haftungssummen sind in SZR ausgedrückt.
Unfallkostenversicherung für die Dauer eines FAI/CIVL-Wettbewerbs oder Urlaubs, maximal vier Wochen.
| Unfallbedingte Heilkosten und Kosten für kosmetische Operationen | € 10.000,– |
| Unfallbedingte Rückholkosten | € 10.000,– |
| Höchstentschädigung je Schadenereignis (wenn eine der obigen Positionen nicht oder nicht voll in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Betrag für die andere Position anteilig bis maximal zu dieser Höchstentschädigung) | € 20.000,– |
| Unfallbedingte Heilkosten und Kosten für kosmetische Operationen | € 25.000,– |
| Unfallbedingte Rückholkosten | € 25.000,– |
| Höchstentschädigung je Schadenereignis (wenn eine der obigen Positionen nicht oder nicht voll in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Betrag für die andere Position anteilig bis maximal zu dieser Höchstentschädigung) | € 50.000,– |
Alle Prämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.
| Einmalprämie (Haftpflicht- und Unfallkostenversicherung) | € 253,– |
| Zusätzliche Prämie für weitere Veranstaltung bzw. weiteren Urlaub | + € 150,– |
| Einmalprämie (Haftpflicht- und Unfallkostenversicherung) | € 450,– |
| Zusätzliche Prämie für weitere Veranstaltung bzw. weiteren Urlaub | + € 350,– |
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016
Besondere Bedingungen zur Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (Stand 01.04.2005)
Luftfahrt Unfallversicherungs-Bedingungen AVB 200/2008
Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Unfallkosten
Informationen zum vorläufigen Haftungsausschluss für die USA.
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