AVB 300/2016
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer)
Einsitzer · Nicht motorisiert
Für einsitzige nicht-motorisierte Hängegleiter, Paragleiter und Fallschirme – inklusive Bergekosten in zwei Varianten.
| Haftung als Halter von Fallschirmen, Para- und Hängegleitern (weltweit ohne USA, US-Territorien und Kanada, inklusive Wettbewerbsrisiko) | € 1.500.000,– |
| Zumindest jedoch | SZR 750.000,– |
| Ausfallschäden (ohne vorangegangene Personen- oder Sachschäden) | € 12.000,– |
| Unfallbedingte Bergekosten | € 2.600,– oder € 10.000,– |
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Die gesetzlichen Haftungssummen sind in SZR ausgedrückt.
Für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Italien beträgt die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung € 1.600.000,–.
Alle Prämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.
| Normalprämie | € 80,– |
| Mitglieder von Kooperationspartnern | € 70,– |
| Normalprämie | € 100,– |
| Mitglieder von Kooperationspartnern | € 90,– |
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer)
Besondere Bedingungen zur Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (Stand 01.04.2005)
Informationen zur Verwendung Ihrer Daten.
Informationen zum vorläufigen Haftungsausschluss für die USA.