AVB 300/2016
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016
Einsitzer · Motorisiert
Für einsitzige motorisierte Hängegleiter und Paragleiter – inklusive Bergekosten in zwei Varianten.
Wenn das amtliche Kennzeichen noch nicht erteilt ist, ist eine vorläufige Antragstellung möglich. Das Kennzeichen ist der Versicherungsagentur unverzüglich nach Erteilung mitzuteilen.
| Haftung als Halter von Para- und Hängegleitern (weltweit ohne USA, US-Territorien und Kanada, inklusive Wettbewerbsrisiko) | € 1.500.000,– |
| Zumindest jedoch | SZR 750.000,– |
| Ausfallschäden (ohne vorangegangene Personen- oder Sachschäden) | € 12.000,– |
| Unfallbedingte Bergekosten | € 2.600,– oder € 10.000,– |
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Die gesetzlichen Haftungssummen sind in SZR ausgedrückt.
Für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Italien beträgt die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung € 1.600.000,–.
Alle Prämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.
| Jahresprämie | € 160,– |
| Jahresprämie | € 180,– |
| Zusatzprämie | + € 70,– |
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016
Besondere Bedingungen zur Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (Stand 01.04.2005)
Informationen zum vorläufigen Haftungsausschluss für die USA.