Veranstaltungen

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Für behördlich genehmigte Hängegleiter-, Paragleiter- und FAI/CIVL-Luftfahrtveranstaltungen innerhalb der EU sowie EWR/UK/Schweiz.

Leistungsumfang

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen, zu denen Dritte als Zuschauer eingeladen werden.

Wichtige Hinweise

  • Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorliegen und nur für die flugsportliche Abwicklung der Veranstaltung, nicht etwa für Rahmenveranstaltungen, Musikdarbietungen, Ausschank und deren infrastrukturelle Einrichtungen.
  • Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Teilnehmer an der Veranstaltung über eine AXA-Halterhaftpflichtversicherung verfügen.

Versicherungssumme

Pauschalversicherungssumme (Personen- und Sachschäden) € 1.500.000,–

Einmalprämie

Alle Prämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.

Für Veranstaltungen bis zu 14 Tagen € 480,–
Für Veranstaltungen über 14 Tage: Prämie auf Anfrage

Versicherungsbedingungen

AVB 304/2008

Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen für Flugschulen, Vereine, Landeplätze/Fluggelände, Fluglehrer/Einweiser, Fallschirmpacker, Prüfer, Veranstalter, Betanken von Luftfahrzeugen und nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (AVB 304/2008)

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Weitere Informationen

Datenschutzhinweise

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