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Informationen zum (vorläufigen) Haftungsauschluss für die USA | |
in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung auf Grund des Terror Risk Insurance Act 2002 (TRIA) | |
Ausgangslage: | |
• | Die USA verpflichten mit dem Terror Risk Insurance Act 2002 (TRIA) alle Versicherer von Luftfahrzeughaltern, deren Luftfahrzeuge in der USA in Betrieb genommen werden, dem Versicherungsnehmer einen Anti-Terror-Versicherungsschutz anzubieten. |
• | Ein solcher Versicherungsschutz kann bei AXA für eine Prämie von $ 950,-- erworben werden. |
• | Dieser Versicherungsschutz kann auch abgelehnt werden, was schriftlich (mit untenstehendem Formular) zu protokollieren und vom Versicherer entsprechend in den Versicherungsunterlagen zu dokumentieren ist. Damit tritt wieder die Ausschlussklausel für terroristische Handlungen gemäß den gültigen AXA Versicherungs-Bedingungen in Kraft - es besteht somit kein Versicherungsschutz bei terroristischen Handlungen, wohl aber auch in den USA Haftpflichtversicherungsschutz in dem im Versicherungsschein eingetragenen Umfang. |
Was bedeutet das für Sie? | |
• | Die AXA Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen gelten grundsätzlich (vorläufig) nicht in den USA. |
• | Möchten Sie auch eine Deckung für die USA, so schicken Sie uns bitte unten stehendes Formular. Sie können dabei (a) den Anti Terror-Versicherungsschutz beantragen (Zusatzprämie $ 950,--), oder (b) ausdrücklich auf diesen verzichten. |
• | Nach dem ausdrücklichen Verzicht auf den den Anti-Terror-Versicherungsschutz können wir den Haftpflicht- oder Kaskoschutz auch für die USA wie gewohnt übernehmen. |
• | Sollten Sie sich doch für den Anti-Terror-Versicherungsschutz entscheiden, werden wir dieses Risiko in den Versicherungsschein zur Haftpflichtversicherung mit aufnehmen. |
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