AVB 300/2016
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016
Multicopter & Flugmodelle
Für Multicopter (Quadro-, Okto-, Hexacopter) und Flugmodelle mit Kamera.
Alle behördlichen Auflagen und Genehmigungen müssen im Vorfeld eingeholt und jederzeit eingehalten werden. Bei Aufnahmen von Personengruppen ist eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.
Nicht versichert sind Aufnahmen / Filmen von / bei / an:
Etwaige Schadenersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter sind nicht Gegenstand der Versicherung. Ein BHV für das betriebene Gewerbe ist nicht enthalten.
| Haltung und Betrieb des versicherten Quadro-/ Mikro-/ Oktocopters / Flugmodells mit Kamera im gewerblichen nicht autonomen Einsatz inklusive Film- und Fotoflüge auf privatem und öffentlichem Gelände, Geltungsbereich: Europäische Union, EWR, UK und Schweiz | € 1.500.000,– oder € 3.000.000,– |
| Zumindest jedoch | SZR 750.000,– |
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Die gesetzlichen Haftungssummen sind in SZR ausgedrückt.
Alle Prämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.
| Prämie für Halter mit Wohnsitz in Österreich oder Schweiz | € 230,– |
| Prämie für Halter mit Wohnsitz in Deutschland | € 247,– |
| Prämie für Halter mit Wohnsitz in anderen EU-Ländern | € 255,– |
| Prämie für Halter mit Wohnsitz in Österreich oder Schweiz | € 327,– |
| Prämie für Halter mit Wohnsitz in Deutschland | € 350,– |
| Prämie für Halter mit Wohnsitz in anderen EU-Ländern | € 360,– |
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016