AVB 300/2016
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016
Speedflyer
Für Speedflyer – inklusive Bergekosten.
Auch für Kunden außerhalb von EU, EWR, UK und der Schweiz erhältlich. Die Deckung ist auf Flüge innerhalb von EU, EWR, UK und der Schweiz beschränkt. Versicherungsverträge werden ausschließlich für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Urlaubs abgeschlossen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Bei Teilnahme an offiziell von der FAI anerkannten Wettbewerben für Hängegleiter, Paragleiter und Fallschirme besteht für die Dauer der Veranstaltung weltweite Deckung (ausgenommen USA), einschließlich bis zu einer zusätzlichen Woche offizieller Trainingsflüge bzw. -sprünge im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
| Haftung als Halter von Speedflyern (weltweit ohne USA, US-Territorien und Kanada, inklusive Wettbewerbsrisiko) | € 1.500.000,– |
| Zumindest jedoch | SZR 750.000,– |
| Ausfallschäden (ohne vorangegangene Personen- oder Sachschäden) | € 12.000,– |
| Unfallbedingte Bergekosten | € 10.000,– |
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Die gesetzlichen Haftungssummen sind in SZR ausgedrückt.
Für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Italien beträgt die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung € 1.600.000,–.
Alle Prämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.
| Jahresprämie | € 130,– |
Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2016
Besondere Bedingungen zur Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (Stand 01.04.2005)
Informationen zum vorläufigen Haftungsausschluss für die USA.
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